I. Geltungsbereich
- Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen haben nachstehende Geschäftsbedingungen Gültigkeit und werden Vertragsbestandteil.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht, auch nicht konkludent, anerkannt.
- Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
II. Angebot / Vertragsabschluss
- Alle Angebote sind freibleibend.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme des vom Käufer erklärten Vertragsangebots schriftlich oder mündlich erklärt, die Lieferung oder Leistung ausgeführt oder mit Ausführung der Leistung bzw. Lieferung begonnen hat.
- Im Falle einer Bestellung über den Internet-shop des Verkäufers gibt der Käufer ein verbindliches Vertragsangebot ab, in dem er die gewünschten Produkte und Dienstleistungen in dem für diesen Zweck zur Verfügung gestellten elektronischen Warenkorb sammelt und diese Zusammenstellung nebst dem hierfür ausgewiesenen Preis durch anklicken des Buttons "verbindlich bestellen" an den Verkäufer übermittelt. Der Vertrag kommt mit der Auslieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung nur dadurch zustande, dass der Verkäufer dem Käufer die Annahme in sonstiger Weise bekundet.
III. Widerrufsrecht
Sofern der Käufer Verbraucher ist, kann er seine auf Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung inner halb von zwei Wochen ab Eingang der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegen über dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Käufer ist nach Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert inklusive Umsatzsteuer bis zu 40,00 € der Kunde. Bei einem Bestellwert über 40,00 € inklusive Umsatzsteuer trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht ist. Im Übrigen, sowie in dem Fall, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, trägt der Verkäufer die Rücksendungskosten.
Der Käufer hat Wertersatz durch eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neuverkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.
Ist die Ware nicht Paketversandfähig, genügt ein entsprechendes Rücknahmeverlangen in Textform ohne Angabe von Gründen innerhalb der zweiwöchigen Frist. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ist der Käufer Verbraucher und hat er diesen Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert, ist er im Falle eines Widerrufs auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Soweit der Kaufpreis dem Verkäufer zugeflossen ist, kann sich der Käufer wegen der Rückabwicklung so wohl an den Verkäufer, als auch an den Darlehensgeber wenden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelter bzw. eingeschweißter Ware, sofern die Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde. Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf individuelle Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde, was insbesondere der Fall ist, beim Umbau von Standard-Produkten durch den Verkäufer auf Anweisung des Käufers.
Unfrei angelieferte Ware wird grundsätzlich nicht angenommen. Die Rückerstattung von Versandkosten erfolgt zusammen mit der Kaufpreisrückerstattung.
IV. Lieferzeit
- Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als Vertragsfristen bestätigt sind.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u. a., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 2 Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrags zurückzutreten.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners voraus.
- Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
IV. Preise / Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, in klusi ve Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es bei Überweisungen auf die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto, bei Bezahlung durch Scheck auf den Eingang des Schecks in unserem Hause an.
V. Untersuchung / Rügepflicht
- Unternehmer haben uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen trägt der Vertragspartner.
Dies gilt nicht, sofern Arglist vorliegt. - Transportschäden sind unter Hinzuziehung des mit der Lieferung beauftragten Spediteurs unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber unserem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen unseres Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.
- Sofern unsere Liefergegenstände be- oder verarbeitet, verbunden oder vermischt werden, tritt unser Vertragspartner bereits jetzt die Eigentums- und Miteigentumsrechte hieran an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Unser Vertragspartner ist berechtigt, über den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Liefergegenstandes bestehenden Forderungen tritt unser Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Unser Vertragspartner ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Machen wir von unseren Sicherungsrechten selbst Gebrauch, hat der Vertragspartner Name und Anschrift des Dritten zu benennen und alle zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Mitteilungen zu machen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere gesamte Forderung um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Vertragspartners zur Rückübertragung verpflichtet.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit der Übergabe bzw. mit der Auslieferung des Vertragsgegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
VII. Gewährleistung
- Sofern unsere Leistung mangelhaft ist, haben wir das Recht zur Nachbesserung.
- Steht unserem Vertragspartner im Einzelfall das Recht des Rücktritts zu und wird dieses Recht ausgeübt, steht unserem Vertragspartner daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt unser Vertragspartner im Einzelfall Schadenersatz, verbleibt der Vertragsgegenstand beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vergütung und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Vorliegen von Arglist.
- Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gilt grundsätzlich nur die Beschreibung des Vertragsgegenstandes des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Eine Gewährleistung wird von uns abgelehnt, wenn ein Mangel am Vertragsgegenstand oder ein Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entsteht, dass
- der Vertragspartner den Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat,
oder
- der Vertragspartner trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat,
oder
- der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überansprucht worden ist,
oder
- der Vertragsgegenstand zuvor in einem Betrieb unsachgemäß Instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist,
oder
- im Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat,
oder
- der Vertragsgegenstand oder Teile davon in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind,
oder
- der Vertragspartner die Vorschrift über die Behandlung, Wartung oder Pflege des Vertragsgegenstandes nicht befolgt hat.
IX. Haftungsbeschränkungen
- Wir haften für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, nicht. Dies gilt auch entsprechend bei einer Pflichtverletzung durch einen von uns beauftragten Drittunternehmer.
- Ansprüche des Vertragspartners wegen eines arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
- Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
X. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
- Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Zurückbehaltungsrechte kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
XI. Uhrheberrecht (Angeglichen an die AGBs der René Staud Studios)
- Alle im Shop vorzufinden Bildwerke sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9. 1965 in der Art geschützt, daß das Urheberrecht bei uns verbleibt und die Verwertungsrechte vollständig bei uns bleiben.
- Jede Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung (Klein-oder Großplakat, Display, Packung, Kalender, auf Titelseiten, Im Text- oder Bildteil von verkäuflichen Druckerzeugnissen, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Postkarten, usw.) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Bei jeder redaktionellen Wiedergabe unserer Arbeiten ist eine Urheberangabe erforderlich. Unterbleibt diese, so ist der Kunde verpflichtet ohne Nachweis ein um 25 % erhöhtes Honorar zu bezahlen, es sei denn er weist nach, daß uns kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Weitgehende Ansprüche bleiben unberührt.
XI. Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewünschten Zweck am nächsten kommt.
- Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Stuttgart vereinbart.

